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Die Bremer Krebsgesellschaft e. V. ist eine private, bürgernahe Organisation mit langer Tradition in der Hansestadt. Alle Aktivitäten werden aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Vermächtnissen finanziert. Wir sind auf diese Zuwendungen angewiesen, damit wir unsere Arbeit für krebskranke Menschen auch weiterhin anbieten können. Selbstverständlich stellen wir für die Spenderinnen und Spender Spendenbescheinigungen aus.Die Bremer Krebsgesellschaft e.V. ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtwesens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bremen-Mitte, StNr. 71/608/01934, vom 10.10.2011 für die Jahre 2008, 2009, 2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetze von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 9 der AO. Zuwendungen werden nur zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der freien Wohlfahrtpflege (im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Abschnitt A Nr. 1, 6) verwendet.
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